Neuanschluss

Neuanschluss

  • Das ist bei der Bauplanung zu beachten

    Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle - möglichst ein Hausanschlussraum für alle Anschlüsse nach DIN 18012 - zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten zugänglich sein. Sie sollte möglichst nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für Sie möglichst kostengünstig erstellt werden kann.

  • Wer beantragt einen Hausanschluss?

    Der Hausanschluss wird vom Grundstückeigentümer beantragt. Für die weitere Bearbeitung des Antrages auf Herstellung des Anschlusses wird ein verbindlicher Lageplan benötigt sowie Keller- oder Untergeschosszeichnungen, in denen die gewünschte Übergabestelle gekennzeichnet sein kann.

    Wenden Sie sich hierzu an Ihren planenden Architekten etc..
    Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten und Vorlaufzeiten des von uns beauftragten Bauunternehmers abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist daher zu rechnen. Ersparen Sie sich bitte unnötigen Terminärger und stellen Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich!!!

  • Wer legt die Leitungsführung fest?

    Den Verlauf der Hausanschlussleitungen als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung des Verbandsgemeindewerkes und Ihrer Hausinstallation legen wir fest, wobei Ihre Wünsche soweit technisch möglich berücksichtigt werden.

  • Was gehört alles zur Wasserhausinstallation?

    Die Hausinstallation umfasst alle Anlagenteile (z. B. vom Wasserzähler bis zur letzten Entnahmestelle).

  • Kann die Hausinstallation in Eigenhilfe erstellt werden?

    NEIN - Sie darf nur durch ein Vertrags-Installations-Unternehmen (VIU) hergestellt und unterhalten werden, das die einschlägigen technischen Regeln und die besonderen Vorschriften der Verbandsgemeindewerke zu beachten hat. Auf die beigefügte Information des Installateurausschusses Donnersbergkreis verweisen wir.
    Das von Ihnen beauftrage VIU legt den Verbandsgemeindewerken die Planung (Anmeldung zur Trinkwasserversorgung) der Anlage zur Prüfung vor. Nur wenn dort keine Einwände bestehen und die Genehmigung erteilt ist, darf der Installateur mit den Arbeiten beginnen. Anlagen, die nicht von einem VIU erstellt worden sind, werden nicht an das Versorgungsnetz angeschlossen. Hinweise für Ihr VIU sind als Anlage beigefügt. Bitte reichen Sie diese an das Installationsunternehmen weiter.

    Der Vertragsinstallateur ist Ihrem Verbandsgemeindewasserwerk gegenüber verpflichtet, die Fertigstellung der Hausinstallation schriftlich anzuzeigen. Nach Eingang dieser Meldung und Montage des Wasserzählers können Sie Wasser im Haus entnehmen.

  • Kann bereits während der Bauzeit Wasser bezogen werden?

    JA - sofern die Hausanschlussleitung im Straßenbereich bereits verlegt ist. In diesen Fällen wird ein Bauwasseranschluss hergestellt. Das entsprechende Antragsformular ist bei den Verbandsgemeindewerken erhältlich. Die Höhe der monatlichen Miete für den Bauwasserzähler entnehmen Sie dem Formular.

  • Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und den Verbandsgemeindewerken sind die Allgemeine Wasserversorgungssatzung, die Allgemeine Entwässerungssatzung sowie die Entgeltsatzung Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in ihrer jeweils geltenden Fassung.
    Die Rechtsgrundlagen können bei den Verbandsgemeindewerken eingesehen werden.