Gebühren & Beiträge

Gebühren & Beiträge

Tarifübersicht

Nach Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates in Vollzug von § 1 Abs. 3 bzw. Abs. 4 der Entgeltsatzung Wasserversorgung und Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung und der Preisangabenverordnung veröffentlichen wir nachfolgend die Übersicht über die jährlich zu erhebenden laufenden Gebühren- und Beitragssätze sowie Aufwendungsersätze Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Wir bitten zu beachten, dass in diesem Jahr eine Neukalkulationder Pauschalen aufgrund der deutlich gestiegenen Baukosten erfolgt. Maßgebend sind die zum Zeitpunkt der Anschlussherstellung geltenden Pauschalen.

Wasserversorgung

  • Anschlusspauschalen

    öffentlicher Verkehrsraum    1.430,00 € (brutto)

    Privatgrundstück (Grundstücksgrenze bis Installationsraum)    925,00 € (brutto)

    Wasserzähleranlage (Erste Herstellung)    255,00 € (brutto)
       
     
    Wasserzähleranlage  (Erneuerung)    76,00 € (brutto)
       

  • Laufende Entgelte

    Zählergrundgebühr je Wasserzähler

    netto                 96,00 €
    + 7 % MwSt.       6,72 €
    brutto             102,72 €

    Benutzungsgebühr je cbm Wasserbezug

    netto                  1,74 €
    + 7 % MwSt.      0,12 €    
    brutto                1,86 €   

Abwasserbeseitigung

  • Anschlusspauschalen

    Mischsystem    2.500,00 €   
    Trennsystem    3.680,00 € 

  • Laufende Entgelte

    Benutzungsgebühr je cbm Schmutzwasser 1,60 € 

    Schmutzwassermenge:
    90 %  für kanalisierte Grundstücke (85 %  für nicht kanalisierte Grundstücke) der bezogenen Frischwassermenge

    Benutzungsgebühren Niederschlagswasserbeseitigung
    je qm angeschlossener, bebauter und befestigter Fläche     0,44 €

    Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser
    je qm beitragspflichtiger Fläche für kanalisierte Grundstücke    0,07 €
    je qm beitragspflichtiger Fläche (für nicht kanalisierte Grundstücke    0,03 €)    
    Beitragspflichtig ist die Grundstücksfläche mit dem Vollgeschoßzuschlag

    Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser
    je qm beitragspflichtiger Fläche    0,18 €   
    Beitragspflichtig ist die mit dem Abflussbeiwert multiplizierte Grundstücksfläche

Hinweis

Diese Pauschalsätze gelten den Aufwand für durchschnittliche Hausanschlüsse ab. Für überlange Hausanschlussleitungen werden die Kostenrückersätze grundsätzlich nach tatsächlichem Aufwand angerechnet.
Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils geltenden Höhe berücksichtigt.

Verwaltungsgebühren

Bearbeitung eines Antrages auf Genehmigung
zum Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage    25,00 €
(§ 15 Allgemeine Entwässerungssatzung)